Eigenständige Konfession der Kinder

In einer Familie kann jedes Mitglied unabhängig von den anderen eine eigene Konfession haben. Selbst wenn die Eltern aus der Kirche ausgetreten sind, bleibt es möglich, dass ihre Kinder weiterhin Teil der Kirche sind. Ebenso können Kinder konfessionslos sein, selbst wenn die Eltern Mitglieder einer Kirche sind.

Zusammenhang zwischen Taufe und Konfession der Kinder

Auch Eltern, die selbst einer Kirche angehören, entscheiden sich heute häufiger gegen die Taufe ihrer Kinder. Die Gründe dafür sind vielfältig: Oft fehlt eine enge Bindung zur Kirche, oder die Familie ist konfessionell gemischt, wodurch das Interesse an einer Taufe sinkt. Zusätzlich können organisatorische Aspekte – etwa lange Anreisen für Familienfeiern – eine Rolle spielen.

Ist ein nicht getauftes Kind automatisch konfessionslos? In der Regel nicht. Bei der Anmeldung eines Neugeborenen beim Zivilstandsamt wird meist die Konfession der Mutter erfasst, sofern die Eltern keine abweichende Angabe machen. Gehört die Mutter keiner Landeskirche an, wird üblicherweise die Konfession des Vaters eingetragen. Ist mindestens ein Elternteil Mitglied einer Kirche, wird diese Zugehörigkeit häufig auch auf das Kind übertragen. Die Eltern haben jedoch die Möglichkeit, ausdrücklich eine bestimmte Konfession oder Konfessionslosigkeit anzugeben, die dann entsprechend übernommen wird.

Welche Bedeutung hat die Taufe? Die Konfession wird beim Zivilstandsamt bereits festgehalten, bevor eine Taufe überhaupt stattfinden könnte. Ob ein Kind getauft wird oder nicht, beeinflusst daher die ursprüngliche Konfessionszuordnung nicht. Diese bleibt bestehen, solange die Eltern keine Änderung beantragen.

Religionsunterricht und Kirchenaustritt

Innerhalb einer Familie kann jedes Mitglied eine eigene Entscheidung zur Konfession treffen. Es kommt daher vor, dass Eltern aus der Kirche austreten, während ihre Kinder weiterhin einer Konfession angehören. In solchen Fällen können die Eltern entscheiden, dass ihre Kinder beispielsweise evangelisch-reformiert oder römisch-katholisch bleiben.

Was bedeutet dies für den Religionsunterricht konfessionsloser Kinder oder Kinder konfessionsloser Eltern? Auch wenn die Eltern konfessionslos sind, können ihre Kinder weiterhin einer Kirche angehören und den entsprechenden Religionsunterricht besuchen. Zum Beispiel kann eine Tochter den römisch-katholischen Unterricht wahrnehmen, während ein Sohn die evangelisch-reformierte Bildung erhält – selbst dann, wenn die Eltern keine Kirchensteuern mehr zahlen.

Konfessionslose Eltern und Religionsunterricht Kinder

Kinder und Jugendliche, die einer Konfession angehören, sind in der Regel willkommen, am Religionsunterricht sowie an kirchlichen Anlässen wie Kommunion, Firmung oder Konfirmation teilzunehmen. Für die Kirchgemeinden stellt dies jedoch eine Herausforderung dar, da sie die Kosten für Unterricht und Aktivitäten tragen, ohne von konfessionslosen Eltern Kirchensteuern zu erhalten.

Einige Kirchgemeinden bitten deshalb konfessionslose Eltern um einen finanziellen Beitrag für den Religionsunterricht ihrer Kinder. Die Gebühren können in Einzelfällen bis zu 500 Franken pro Jahr betragen, liegen jedoch meist deutlich darunter. In vielen Fällen werden gar keine Gebühren erhoben.

Die Höhe der Beiträge hängt stark davon ab, ob der jeweilige Kanton Kirchensteuern für Kinder separat berücksichtigt. Falls nach dem Kirchenaustritt der Eltern weiterhin Kirchensteuern auf die Kinder entfallen, fliesst dieser Betrag an die Kirchgemeinde, und zusätzliche Unterrichtsgebühren werden oft nicht erhoben.

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