Vorab: es geht auch schnell und einfach
Austritt.ch bietet die komfortable Möglichkeit, eine persönliche Kirchenaustritts-Erklärung zu erstellen. Der Service ermöglicht es, den Austrittsbrief unkompliziert zu generieren, so dass man den Kirchenaustritt schnell und korrekt einreichen kann.

Umständliches Austreten aus der Kirche
Der Kirchenaustritt in der Schweiz kann nicht wie andere administrative Angelegenheiten direkt bei der Verwaltung der politischen Gemeinde vorgenommen werden. In Deutschland und Österreich sind staatliche Amtsstellen für den Kirchenaustritt zuständig, nicht aber in der Schweiz.
Informieren Sie sich über das Erstellen der Kirchenaustritts-Erklärung. Welche Anforderungen gibt es für den Austrittsbrief? Nutzen Sie unsere Dienstleistung, um einen formgerechten Austrittsbrief für einen reibungslosen und zuverlässigen Kirchenaustritt zu generieren.
In der Schweiz muss der Austritt unbedingt über die Verwaltung der jeweiligen Kirchgemeinde erfolgen. Zwar handelt es sich auch bei den Kirchgemeinden um eine administrative Angelegenheit, dennoch bestehen die Kirchen in der Schweiz darauf, dass der Austritt offiziell über ihre Instanzen abgewickelt wird.
„Moment der Verwirrung“
Seitens der Kirchen besteht zwar kein Entscheidungsfreiraum, da für den Austritt aus der Kirche keine Begründung angegeben werden muss. Dennoch scheint man sich erhofft zu haben, eine gewisse abschreckende Wirkung zu erzielen, indem die austretende Person nicht direkt die Verwaltung der Einwohnergemeinde kontaktieren kann, sondern den Austritt über die Kirche abwickeln muss.
Das mag früher eine gewisse dämpfende Wirkung gehabt haben, was heute jedoch deutlich weniger der Fall ist. Besonders bei der katholischen Kirche sieht man den Gedanken an den Kirchenaustritt als eine Art „Moment der Verwirrung“, welcher möglicherweise nur vorübergehend ist und seelsorgerische Betreuung erfordern könnte. Obwohl es an sich eine administrative Angelegenheit ist, sah man da doch Potenzial, dass der eine oder andere Kirchenaustritt schlussendlich nicht stattfinden würde.
Komplexe Richtlinien der Bistümer
Richtig kompliziert wird es dann in den Ausführungen der Bistümer zum Kirchenaustritt. Hier spielt viel Kirchenrecht eine Rolle, das aus Sicht der Bistümer berücksichtigt werden muss. In der Praxis ist der Kirchenaustritt jedoch nicht entscheidend, da er als Ausdruck der Religionsfreiheit gemäß der Bundesverfassung ausschliesslich dem Staatsrecht unterliegt.
Wie man hier beispielsweise sieht, wird hier viel Gewicht darauf gelegt, dass „wenn irgendwie möglich, ein Gespräch mit der betreffenden Person“ geführt werden könne:
Wenn ein Kirchenaustritt in rechtsgültiger Form einer Kirchgemeinde mitgeteilt wird, soll er erst formell zur Kenntnis genommen werden, wenn das Kirchgemeindeorgan die zuständigen Seelsorgenden benachrichtigt hat, damit diese, wenn irgendwie möglich, ein Gespräch mit der betreffenden Person führen können.
Allein schon der Titel passt da oft nicht auf eine Zeile und solche Abhandlungen der Bistümer zum Kirchenaustritt umfassen oft über ein Dutzend Seiten:
bistum-basel.ch: „Kirchenaustritt“. Austritt aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft und Abwendung von der sakramental verfassten römisch-kathatholischen Kirche bistum-chur.ch: LEITLINIEN BETREFFEND AUSTRITTERKLÄRUNGEN AUS KIRCHGEMEINDEN BZW. KANTONALEN KÖRPERSCHAFTEN (SO GENANNTE „KIRCHENAUSTRITTE“)Welche Konfession habe ich, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin?
Nach dem Austritt aus der Kirche gehören Sie keiner offiziellen Konfession mehr an. Sie sind konfessionslos. Die offizielle Bezeichnung in amtlichen Dokumenten lautet "unbekannt". Sie können sich auch weiterhin dem Christentum zugehörig sehen, der Austritt betrifft nur die Mitgliedschaft der staatlich anerkannten Kirche.
Was muss ich tun, wenn ich aus der katholischen Kirche austreten will?
Um aus der katholischen Kirche auszutreten, müssen Sie wie bei der reformierten Kirche schriftlich den Austritt bei der Kirchgemeinde erklären. Zuständig für den Kirchenaustritt ist nicht das Pfarramt, sondern das behördliche Gremium, welche je nach Kanton Kirchenpflege, Kirchenrat, Kirchgemeinderat oder Kirchenvorstand genannt wird.
Kann man nach dem Austritt aus der Kirche später wieder eintreten?
Ja, ein Wiedereintritt in die Kirche ist möglich. Dazu müssen Sie sich bei der zuständigen Kirchgemeinde melden und ein Gesuch um Wiederaufnahme stellen. Der Wiedereintritt erfolgt in der Regel unkompliziert, es kann aber ein Gespräch mit einem Kirchenvertreter erforderlich sein.