Was ist der offizielle Kirchenaustritt?

In der Schweiz ermöglicht der offizielle Kirchenaustritt den Mitgliedern der staatlich anerkannten Landeskirchen, aus der Kirche auszutreten und somit die Kirchensteuerpflicht zu beenden.

Mit diesem Schritt wird die Konfessionszugehörigkeit im amtlichen Personenregister der jeweiligen Wohngemeinde auf „unbekannt“ oder „konfessionslos“ geändert. Besonders bei der evangelisch-reformierten und der römisch-katholischen Kirche ist dieser Austritt klar geregelt. Der formale Kirchenaustritt hat neben finanziellen Auswirkungen auch administrative Konsequenzen.

Die Kirchensteuerpflicht endet ab dem Austrittsdatum, was zu einer erheblichen Entlastung der persönlichen Steuerlast führen kann. Gleichzeitig verlieren austretende Personen alle Rechte und Pflichten, die sie als Mitglieder einer Kirchgemeinde haben, wie etwa das Stimmrecht in kirchlichen Angelegenheiten.

Wie erfolgt der Kirchenaustritt?

Um offiziell aus der Kirche auszutreten, muss ein formloser, schriftlicher Antrag direkt bei der zuständigen Kirchgemeinde eingereicht werden. In den meisten Kantonen genügt ein einfacher Brief, in dem der Austritt erklärt wird, ohne dass ein spezielles Formular erforderlich ist. Wichtig ist, dass der Brief die wesentlichen Informationen enthält, wie Name, Adresse und das ausdrückliche Gesuch um Austritt. Falls auch Kinder aus der Kirche austreten sollen, muss dies im Schreiben ebenfalls ausdrücklich vermerkt werden.

Sobald die Kirchgemeinde den Austritt erhalten hat, bestätigt sie den Austritt aus der Kirche in der Regel schriftlich. Die Kirchgemeinde ist zudem verpflichtet, den Austritt an das Einwohneramt der politischen Gemeinde sowie an das Steueramt weiterzuleiten, sodass der Kirchenaustritt auch in den amtlichen Registern erfasst wird.

Die amtliche Erfassung des Kirchenaustritts

Nachdem die Kirchgemeinde den Austritt bestätigt und an die politische Gemeinde gemeldet hat, erfolgt die amtliche Erfassung im Personenregister der Wohngemeinde. Das Austrittsdatum wird im Rahmen der Mutationen zur Konfessionszugehörigkeit gespeichert und dient auch dem Steueramt als Grundlage für die Anpassung der Steuerberechnungen.

In den meisten Fällen informiert die politische Gemeinde die betroffene Person nicht zusätzlich über die Änderung im Personenregister, da die Kirchgemeinde bereits eine schriftliche Bestätigung verschickt hat. Falls dennoch Unsicherheiten bestehen, können betroffene Personen jederzeit bei der Gemeindeverwaltung oder dem Steueramt nachfragen, ob der Austritt korrekt erfasst wurde.

Finanzielle Auswirkungen des Kirchenaustritts

Der Austritt aus der Kirche bringt vor allem den Vorteil mit sich, dass keine Kirchensteuern mehr bezahlt werden müssen. Diese Steuer kann je nach Einkommen und Vermögen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Nach dem Austritt wird die Steuerrechnung entsprechend angepasst, und in der Regel entfällt die Kirchensteuer ab dem Austrittsdatum. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nach dem Austritt alle Rechte innerhalb der Kirchgemeinde entfallen. Dazu gehört unter anderem das Stimmrecht bei kirchlichen Abstimmungen und Wahlen sowie die Möglichkeit, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen, die an die Mitgliedschaft gebunden sind.

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