Kirchensteuerpflicht beenden durch Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt beendet die Pflicht für das Bezahlen der Kirchensteuer. Der Kirchenaustritt kann jederzeit eingereicht werden ohne eine Kündigungsfrist. Das Austritts-Datum entspricht dem Eingangs-Datum des Kirchenaustritts bei der Kirchgemeinde und führt zur Beendigung der Kirchensteuer.
Massgebend für die Kirchensteuerpflicht ist der Konfessionseintrag im amtlichen Personenregister. Ein Eintrag wie evangelisch-reformiert, christkatholisch oder römisch-katholisch kann nicht direkt bei der Gemeindeverwaltung geändert werden. Damit die Konfession im Personenregister entfernt wird, muss der Kirchenaustritt zunächst bei der zuständigen Kirchgemeinde eingereicht werden. Erst nachdem die Austrittserklärung dort eingegangen ist, meldet die Kirchgemeinde den Austritt an die politische Gemeinde, welche anschließend die Anpassung im Personenregister vornimmt.
Kirchensteuer Hauptgrund für Kirchenaustritt
Die Kirchensteuer wird oft als Hauptgrund für den Kirchenaustritt genannt. Umfragen zeigen, dass viele Personen, die aus der Kirche austreten, dies hauptsächlich wegen der finanziellen Belastung durch die Kirchensteuer tun. Untersuchungen zu regionalen Unterschieden zeigen, dass die Zahl der Kirchenaustritte vor allem in städtischen Gebieten höher ist. In ländlichen Regionen hingegen ist die soziale Verbundenheit oft stärker ausgeprägt, da sich die Menschen dort näherstehen, was zu einer festeren Bindung an die Kirche führen kann.
In kleineren Gemeinden kann auch das lokale soziokulturelle Umfeld die Bereitschaft beeinflussen, Kirchensteuern weiterhin zu zahlen. Personen, die eigentlich austreten möchten, fühlen sich mitunter durch den sozialen Druck innerhalb der engen Gemeinschaft unwohl und zögern deshalb, ihren Austritt tatsächlich vorzunehmen.
Ersparnis Kirchensteuer bei gemischt konfessionellen Familien
Die Konfession der Ehepartner bleibt auch nach der Heirat unabhängig voneinander. Jeder erwachsene Mensch hat das uneingeschränkte Recht, selbst zu entscheiden, welcher Religionsgemeinschaft er angehören oder ob er konfessionslos sein möchte. Das schweizerische Steuerrecht basiert auf einem System der Familienbesteuerung. Häufig sind jedoch nicht alle Familienmitglieder Angehörige derselben Religionsgemeinschaft, konfessionslos oder keiner der im Kanton offiziell anerkannten Religionen zugehörig. Je nach Kanton wird diese Situation unterschiedlich berücksichtigt, und auch der mögliche Einbezug der Kinder ist verschieden geregelt.
In den Kantonen Zürich, Bern, Basel-Stadt, Baselland, Solothurn und Thurgau wird die Konfession der erwachsenen Familienmitglieder unabhängig von den Kindern betrachtet. In den Kantonen Luzern, Schwyz, Aargau und Neuenburg erfolgt bei Familien mit Kindern eine proportionale Aufteilung unter Berücksichtigung der Kinder und ihrer Konfession.
So sparen Sie sich die Kirchensteuer: Ein Kirchenaustritt ist jederzeit möglich und beendet Ihre Steuerpflicht. Informieren Sie sich jetzt über den Ablauf für den Kirchenaustritt. Erstellen Sie Ihre Kirchenaustritts-Erklärung einfach und schnell online.
Wie hoch ist die Kirchensteuer bei Kirchenaustritt von einem Ehepartner?
Wenn ein Ehepartner aus der Kirche austritt, dann bezahlt diese Person keine Kirchensteuer mehr. Das verbleibende Kirchenmitglied bezahlt weiterhin Kirchensteuer. Zu beachten ist die Wirksamkeit der Progression, indem zuerst die volle Steuer berechnet wird auf das gesamte Einkommen und erst dann die teilweise Steuerbefreiung erfolgt.
Wie hoch ist die Kirchensteuer im Kanton Bern?
Im Kanton Bern beträgt die Kirchensteuer bei der römisch-katholischen und der reformierten Kirche etwa 1 Prozent des steuerbaren Einkommens. Die Kirchesteuer variiert leicht zwischen den Kirchgemeinden. Ehepaare mit einem Kirchenmitglied zahlen die Steuer nur anteilig für den Kirchenangehörigen.
Wie ist die Berechnung der Kirchensteuer bei unterjährigem Austritt?
Beim Austritt im Jahresverlauf wird die Kirchensteuer für den Zeitraum bis zum Austrittsdatum berechnet. Spätestens ab dem Monat nach dem offiziellen Austritt entfällt die Steuerpflicht. In einigen Kantonen wird die Kirchensteuer ganz erlassen für das Jahr mit teilweise Mitgliedschaft in der Kirche.