Austritts-Erklärung Kirchenaustritt

Weil die evangelisch-reformierte Kirche und die römisch-katholische Kirche in der Schweiz als Landeskirchen anerkannt sind, sind Angehörige dieser Konfession automatisch verpflichtet zur Zahlung der Kirchensteuer.

Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer fällt weg nach Einreichung einer gültigen Austritts-Erklärung. Hier besteht die Möglichkeit eine korrekte Austritts-Erklärung fertig erstellen zu lassen:

Der offizielle Austritt aus der Kirche

Formeller Vorgang offizieller Kirchenaustritt

Der offizielle Austritt aus der Kirche ist der formelle Vorgang um die Mitgliedschaft in der Kirchgemeinde zu beenden. Der Kirchenaustritt ermöglicht es Mitgliedern der Schweizer Landeskirchen von der Religionsfreiheit gebrauch zu machen und die Kirchensteuer zu beenden.

Wie erfolgt der Kirchenaustritt korrekt?

Der Kirchenaustritt erfolgt korrekt, indem die austretende Person eine schriftliche Austritts-Erklärung an die zuständige kirchliche Behörde der Kirchgemeinde richtet. Nachdem die Erklärung eingegangen ist, informiert die Kirchgemeinde automatisch das Einwohneramt der politischen Gemeinde und das Steueramt.

Die Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz unterstützt die praktische Durchführung des offiziellen Kirchenaustritts in den Kantonen der Deutschschweiz. Eine korrekt formulierte Austrittserklärung ist entscheidend für einen erfolgreichen Kirchenaustritt. Dabei gibt es nicht nur kantonale Unterschiede, sondern in einigen Kantonen auch unterschiedliche Anforderungen je nach Konfession, zwischen der evangelisch-reformierten und der römisch-katholischen Kirche.

Kirchenaustritt Schweiz

Mit der umfassenden Datenbank der Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz erfolgt bei der Erstellung der Kirchenaustritts-Erklärung auch die korrekte Adressierung an die zuständige Kirchgemeinde.

Amtliche Erfassung Kirchenaustritt

Die amtliche Erfassung des Kirchenaustritts erfolgt in mehreren Schritten. Nachdem der Kirchenaustritt schriftlich bei der zuständigen Kirchgemeinde eingereicht wurde, kann die Bearbeitungszeit stark variieren, von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.

Die Kirchgemeinde bestätigt den Austritt schriftlich und leitet die Information gleichzeitig an die Verwaltung der Einwohnergemeinde weiter. Dort wird die Konfessionszugehörigkeit im amtlichen Personenregister angepasst. Auch die Steuerämter werden entsprechend informiert, sodass die Steuerberechnung angepasst wird – ausgenommen bei quellenbesteuerten Personen, bei denen die Meldung direkt an den Arbeitgeber erfolgt.

Falls die Bestätigung des Kirchenaustritts ausbleibt, sollte sie aktiv eingefordert werden, um die Sicherheit zu haben, dass der Austritt korrekt bearbeitet und abgeschlossen wurde. Von der Verwaltung der Einwohnergemeinde wird die austretende Person meistens nicht informiert, wenn der Konfessions-Eintrag geändert wurde. Falls hier ein Fehler passieren sollte und die Austritt bei der Gemeindeverwaltung nicht registriert wurde, so stellt man dies bei der Kirchensteuer fest und kann aufgrund der Austritts-Bestätigung der Kirche eine Korrektur verlangen. Nach einem Umzug innerhalb der Schweiz gilt der Austritt in allen Kantonen weiter und muss nicht neu eingereicht werden. Sollten es bei der Anmeldung unerwartete Probleme geben, dann sollte man aber unbedingt in der Lage sein, die ursprüngliche Kirchenaustritts-Bestätigung vorzulegen.

Möchten Sie aus der Kirche austreten? Hier finden Sie alle Informationen zur Austritts-Erklärung und zur Beendigung der Kirchensteuerpflicht in der Schweiz. Lassen Sie sich von uns bei der Erstellung Ihrer Austritts-Erklärung unterstützen und beenden Sie die Mitgliedschaft in der Kirche. Wir helfen Ihnen, die Austritts-Erklärung zu erstellen und die Kirchensteuer zu beenden.

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