Unkomplizierter Wiedereintritt bei der Kirchgemeinde
Ein Kirchenaustritt muss nicht für immer sein. Jedes Jahr entscheiden sich viele Erwachsene in der Schweiz, der Römisch-katholischen Kirche oder der Evangelisch-reformierten Kirche wieder beizutreten.
Wege für Eintritt oder Übertritt
Ein Wiedereintritt ist für jene möglich, die nach einigen Jahren wieder zur gleichen Konfession zurückkehren möchten. Solche Entscheidungen basieren oft auf neuen Lebensumständen, etwa wenn sich die persönliche Einstellung zur Kirche verändert hat, der Glaube wieder an Bedeutung gewinnt oder Eltern ihre Kinder taufen lassen möchten.
Ein Wechsel von einer Landeskirche zur anderen – beispielsweise von der Römisch-katholischen Kirche zur Evangelisch-reformierten Kirche – ist eine weitere Option. Dies kommt häufig bei Ehepaaren oder Familien vor, die künftig einer gemeinsamen Konfession angehören möchten. Da die Taufe in beiden Konfessionen gegenseitig anerkannt wird, ist dieser Übertritt in der Regel problemlos möglich.
Neueintritt mit kirchlicher Taufe
Wer noch nicht getauft ist, kann durch die Taufe erstmals einer christlichen Konfession beitreten. Solche Erwachsenentaufen, die im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes stattfinden, sind seltener als Kindertaufen, kommen jedoch regelmässig vor – häufig auch im Zusammenhang mit Migration.
Unterstützung durch die Plattform „Kircheneintritt“
Fast alle Landeskirchen der Deutschschweiz sind auf der Plattform „www.kircheneintritt.ch“ vertreten. Dort können Sie Ihre Kirche aus einer Kantonsliste auswählen und erhalten direkt den Link zu den nächsten Schritten.
Beispiel Eintritt in die reformierte Kirche
Der Beitritt zur reformierten Kirche ist einfach und erfordert nur wenige Schritte. Bei Fragen stehen die zuständigen Pfarrpersonen beratend zur Seite.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
- Füllen Sie das Eintrittsformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an das Sekretariat Ihrer Kirchgemeinde.
- Nach Eingang des Formulars wird eine Pfarrperson Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um alles Weitere zu besprechen.
- Der Kirchenrat prüft Ihren Antrag und genehmigt den Eintritt. Danach werden alle relevanten Stellen, wie die Einwohnerkontrolle oder die Steuerbehörde, automatisch informiert.
- Sobald Ihr Eintritt offiziell bestätigt ist, setzt sich die Pfarrperson erneut mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer Kirchgemeinde zukommen zu lassen.
Willkommen ohne Hürden
Bereits vollzogene Taufen in anderen christlichen Kirchen werden von der Evangelisch-reformierten Kirche anerkannt. Weder eine erneute Taufe noch eine Glaubensprüfung sind erforderlich. Auch spezielle Vorbereitungskurse sind nicht notwendig.
Das Pfarrteam steht Ihnen jederzeit für Fragen und Unterstützung zur Verfügung, sei es zu Glaubensthemen, Gemeindestrukturen oder Abläufen. Der Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche erfolgt unkompliziert, sodass Sie sich willkommen fühlen und sich schnell in die Gemeinschaft integrieren können.