Gut informieren statt übereilt auszutreten

Es wäre nicht klug mit einem übereilten Entscheid aus der Kirche auszutreten. Besser ist es sich gut zu informieren. Zwar ist jederzeit auch ein erneuter Eintritt in die Kirche möglich, aber ein oftmaliger Kirchenaustritt und Wiedereintritt ist wenig sinnvoll und allseits mit Umtrieben verbunden.

Die Kirchen verhalten sich in der Regel verständnisvoll wenn jemand aus der Kirche austreten will und legen nicht unnötig Steine in den Weg. Trotzdem ist es gut, wenn man sich für den Kirchenaustritt genau über die lokal geltenden Vorschriften informiert, damit man den Austrittsbrief korrekt an die Kirchgemeinde mitteilt und auch rechtzeitig erkennt, wenn etwas schief läuft mit dem formellen Ablauf des Kirchenaustritts.

Warum bin ich Kirchenmitglied?

Massgebend ist immer der Konfessions-Eintrag im Register der politischen Gemeinde. Wer im Register mit einer Konfession einer Schweizer Landeskirche (evangelisch-reformiert, römisch-katholisch, in einigen Kantonen christkatholisch) eingetragen ist, gilt als steuerpflichtiges Mitglied dieser Kirche.

Die meisten Menschen haben sich nie selbständig als Kirchenmitglied angemeldet. Trotzdem ist die Kirchenmitgliedschaft rechtskräftig bindend. Es gilt wie gesagt immer der Konfessions-Eintrag im Register der politischen Gemeinde.

Die meisten werden als Säuglinge einer bestimmten Konfession zugeordnet. Häufiger Irrtum ist, dass die Konfessions-Zugehörigkeit von eine Taufe abhängig ist. Das ist falsch. In der Regel wird ein Säugling bereits bei der ersten Erfassung auf dem Zivilstandsamt kurz nach der Geburt bereits einer Konfession zugeschlagen.

Grundsätzlich können die Eltern des Säuglings bestimmen, welche Konfession eingetragen wird, beziehungsweise ob keine Konfession eingetragen wird. Wenn die Eltern keine spezifischen Angaben machen, dann wird meist automatisch die Konfession der Mutter genommen, oder falls die Mutter konfessionslos ist, dann die Konfession des Vaters.

Ob später eine Taufe stattfindet oder nicht, hat keinen Einfluss mehr auf den Eintrag beim Zivilstandsamt der politischen Gemeinde. Die Taufe ist eine optionale kirchliche Zeremonie. Die Zahl der kirchlichen Taufen ist stark rückläufig, aber da die Zuweisung einer Konfession eben nicht von der Taufe abhängig ist, werden dennoch die meisten Kinder in der Schweiz einer Landeskirche zugewiesen.

Und wenn ich mich zum Kirchenaustritt entschliesse?

Ab dem 16. Lebensjahr kann jede Person selbstständig über ihre Kirchenzugehörigkeit entscheiden. In diesem Alter kommt es fast ausschließlich zu Kirchenaustritten; Kircheneintritte sind hingegen selten und erfolgen bei Schweizerinnen und Schweizern meist im Zusammenhang mit einer Heirat.

Mehr Kircheneintritte sind bei den Migranten zu verzeichnen. Zuzüger aus dem Ausland werden nach der Konfession gefragt und dann der entsprechenden Landeskirche zugeordnet. Falls sich eine zuziehende Person als konfessionslos bezeichnet, dann kommt es nicht selben vor, dass nachgefragt wird ob denn nie eine Taufe stattgefunden hat. Da die meisten getauft wurden, dann man so auch Personen, welche sich als konfessionslos bezeichnet haben, einer Landeskirche zuordnen, was die Personen meist akzeptieren, weil ihnen noch nicht bekannt ist, dass dies dann die Kirchensteuerpflicht nach sich zieht.

Und bei den Kirchensteuern sind wir dann gleich beim häufigsten Grund für den Kirchenaustritt: Sehr oft spielt die finanzielle Frage eine Rolle. Natürlich oft auch zusammen mit religiösen Fragen, aber die Kirchensteuer ist sicherlich ein Grund, welcher dazu beiträgt, dass im Erwachsenenalter die Kirchenaustritte erheblich viel häufiger sind als die Eintritte in die Kirche.

Bevor Sie aus der Kirche austreten, sollten Sie sich umfassend informieren. Ein gut durchdachter Austritt vermeidet spätere Komplikationen und Missverständnisse. Der Kirchenaustritt sollte wohlüberlegt sein. Informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

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