Offizieller Kirchenaustritt = Kirchensteuer beenden

Wer in der Schweiz Kirchensteuer zahlt, hat das Recht, durch einen offiziellen Kirchenaustritt aus der Kirche auszutreten und damit die Zahlung der Kirchensteuer zu beenden.

Austrittserklärung offizieller Kirchenaustritt

Die Mitgliedschaft in der Kirchgemeinde ist an den Wohnsitz gebunden: Die Kirchensteuerpflicht gilt automatisch für alle Konfessionsangehörigen, welche auf dem Gebiet der Kirchgemeinde ihren Wohnsitz haben. Die Gemeindeverwaltung erfasst im amtlichen Personenregister die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche, also der evangelisch-reformierten, römisch-katholischen oder christkatholischen Kirche.

Der offizielle Kirchenaustritt mit der Löschung der Kirchenzugehörigkeit im amtlichen Personenregister kann nicht direkt beim Einwohneramt der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Kirchgemeinde ist zuständig für den Empfang der Austrittserklärung, für die Bearbeitung des Austritts und die schriftliche Kirchenaustritts-Bestätigung an die austretende Person. In der Folge ist die Kirchgemeinde verpflichtet die Verwaltung der politischen Gemeinde über den Austritt zu informieren.

Der Eintrag zur Kirchenzugehörigkeit im amtlichen Personenregister kann weder bei der Wohnsitzanmeldung noch zu einem späteren Zeitpunkt direkt bei der Verwaltung der politischen Gemeinde geändert werden. Es ist stets der behördliche Weg erforderlich, indem der offizielle Kirchenaustritt bei der Kirchgemeinde eingereicht wird.

Durch den offiziellen Kirchenaustritt haben Kirchenmitglieder die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft zu beenden. Nach dem Austritt sind diese Personen von der Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer befreit.

Wer in der Schweiz Kirchensteuer zahlt, kann durch einen offiziellen Kirchenaustritt die Zahlung beenden. Informieren Sie sich über das Vorgehen für den Austritt aus der Kirche. Der offizielle Kirchenaustritt in der Schweiz ermöglicht es Ihnen, die Kirchensteuerpflicht zu beenden. Erfahren Sie alles Wichtige dazu auf dieser Seite.

Nach der Einreichung Ihres Kirchenaustritts wird dieser von der Kirchgemeinde bearbeitet, weiter gemeldet und im Personenregister der Wohngemeinde eingetragen. In der Regel erhalten Sie eine schriftliche Austrittsbestätigung, die als offizieller Nachweis dient. Sobald der Austritt registriert ist, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer – beachten Sie jedoch, dass die Umsetzung je nach Kanton etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Bewahren Sie die Bestätigung gut auf, da sie bei späteren Rückfragen als Beleg dient.

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