Kirchenaustritt = Ende Kirchensteuer

Durch die Kirchenaustrittserklärung können Kirchenmitglieder offiziell aus der Kirche austreten und der Kirchenaustritt beendet die Zahlungspflicht der Kirchensteuer. Der Kirchenaustritt ist der formelle behördliche Vorgang, der den Austritt aus der Kirche ermöglicht.

Für die Bearbeitung der Austrittserklärung ist die Verwaltung der jeweiligen Kirchgemeinde zuständig. Der Austritt kann jederzeit eingereicht werden, muss jedoch den kantonalen Vorschriften entsprechen. Dies kann je nach Kanton bedeuten, dass der Austritt schriftlich erklärt werden muss und bestimmte Formalitäten, wie etwa das Einreichen eines unterschriebenen Austrittsschreibens, eingehalten werden. Sobald der Austritt formell bestätigt ist, endet die Kirchensteuerpflicht.

Was ist der offizielle Kirchenaustritt?

Mit dem offiziellen Kirchenaustritt können in der Schweiz Kirchenmitglieder aus der Kirche austreten und damit ihre Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer beenden. Der offizielle Kirchenaustritt ist der behördliche Vorgang, durch welchen die Konfessionszugehörigkeit im Personenregister der Wohngemeinde auf „konfessionslos“ geändert wird.

Durch den offiziellen Kirchenaustritt endet die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer, die von allen Kirchenmitgliedern im jeweiligen Gebiet der Kirchgemeinde von den Angehörigen der reformierten, römisch-katholischen oder christkatholischen Kirche erhoben wird. Massgebend für die Konfession sind die Daten des amtlichen Personenregisters beim Einwohneramt der Hauptwohnsitzgemeinde.

Unterstützung beim offiziellen Kirchenaustritt

Austritt.ch unterstützt die Kundinnen und Kunden beim gesamten Vorgang ihres Kirchenaustritts. Der Austrittsbrief wird fertig vorbereitet abgegeben und kann nach dem Unterschreiben direkt bei der zuständigen kirchlichen Behörde eingereicht werden.

Formular Kirchenaustritt

Hier finden Sie die grundlegenden Informationen den offiziellen Kirchenaustritt. Mit dem Kirchenaustritt beenden Sie Ihre Kirchensteuerpflicht. Wir bieten Ihnen alle Informationen und Unterstützung für einen einfachen und zuverlässigen Austritt aus der Kirche.

Welches Amt ist für den Kirchenaustritt zuständig?

Zuständig für den Kirchenaustritt in der Schweiz ist die lokale Kirchgemeinde der evangelisch-reformierten oder römisch-katholischen Kirche. Das Einwohneramt registriert zwar den Kirchenaustritt, aber nur auf Mitteilung der Kirchgemeinde hin, direkte Abmeldung ist nicht zulässig. Ebenso nicht das Steueramt keine Kirchenaustritte entgegen.

Kann man per E-Mail aus der Kirche austreten?

Nein, der Austritt aus der Kirche per E-Mail ist nicht zulässig. Der Austritt muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein, am besten mit einem per Post gesendeten Austrittsbrief an die Kirchgemeinde. Auch elektronische Online-Formulare bieten die Kirchen in der Schweiz nicht an.

Wenn ich aus der Kirche austrete, bin ich dann konfessionslos?

Ja, nach dem Kirchenaustritt gelten Sie in der Schweiz offiziell als konfessionslos. Dies bedeutet, dass Sie keiner staatlich anerkannten Konfession mehr angehören und von der Kirchensteuer befreit sind. Ihre religiöse Überzeugung wird dadurch jedoch nicht beeinflusst. Sie können weiterhin eine christliche Gläubigkeit haben, ohne Mitglied einer Kirche zu sein.

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