Kirchenaustritt + Kirchensteuer‑Stopp
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Kirchenaustritt erstellen ► September 2025
Kirchenaustritt sofort gültig: Wenn der Austritts-Brief korrekt bei der Kirchgemeinde eintrifft, ist der Austritt rechtswirksam, keine Kündigungsfrist.

Austrittsbrief für den Kirchenaustritt
Ein Kirchenaustritt in der Schweiz muss schriftlich bei der zuständigen Kirchgemeinde eingereicht werden. Es besteht keine Verpflichtung, Gründe für den Austritt aus der Kirche anzugeben, was den Prozess vereinfacht. Empfehlenswert ist jedoch, den Austrittsbrief per Einschreiben zu versenden, um einen rechtsverbindlichen Nachweis über den Versand und Empfang zu haben.
Wichtig ist, dass jeder Kirchenaustritt von jeder erwachsenen Person einzeln durchgeführt wird, es gibt keine Möglichkeit für Kollektivaustritte mit anderen Familienmitgliedern. Für Kinder können die erziehungsberechtigten Personen den Austritt aus der Kirche erklären.
Empfänger der Austrittserklärung
Für die Bearbeitung eines Kirchenaustritts ist immer die Behörde der jeweiligen Kirchgemeinde zuständig. Falls die Adresse der Kirchgemeinde nicht bekannt ist, kann der Austrittsbrief auch an das Pfarramt gesendet werden. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass der Kirchenaustritt eine rein administrative Angelegenheit ist und keine seelsorgerische Intervention erfordert. Ein persönliches Gespräch ist nicht notwendig, der gesamte Prozess kann schriftlich erledigt werden.
Entscheidend ist, den Austrittsbrief an die richtige Kirchgemeinde zu senden. Diese ist immer diejenige, die dem Wohnort der austretenden Person zugeordnet ist. Es kommt immer wieder vor, dass die Konfessionen, insbesondere zwischen katholisch und reformiert, verwechselt werden, was dazu führen kann, dass der Kirchenaustritt ungültig ist. Es gibt keine zentrale Post-Adresse im Kanton für die Entgegennahme von Austrittserklärungen, daher ist es entscheidend, die korrekte Adresse zu verwenden, um einen gültigen Austritt zu gewährleisten.
Einwohneramt und Gemeindeverwaltung
Das Personenregister der Gemeindeverwaltung führt den Konfessionseintrag, welcher auch die Grundlage für die Berechnung der Kirchensteuer bildet. Allerdings ist die Gemeindeverwaltung nicht der richtige Empfänger für die Austrittserklärung. Der Kirchenaustritt muss direkt an die Kirchgemeinde gerichtet werden. Diese meldet den Austritt dann auf dem offiziellen Weg an die Gemeindeverwaltung weiter.
Auch das Steueramt ist nicht für den Kirchenaustritt zuständig. Das Steueramt erstellt die Rechnung basierend auf dem Konfessionseintrag im Personenregister. Eine Änderung der Konfession oder der Austritt aus der Kirche kann nicht über die Steuererklärung vorgenommen werden, sondern nur durch den korrekten Ablauf, also den schriftlichen Austritt bei der Kirchgemeinde, wird die Kirchensteuerpflicht beendet.
Wichtige Kirchenaustritts-Bestätigung
Es ist unerlässlich, darauf zu achten, dass die Kirchgemeinde eine Bestätigung über den erfolgten Austritt ausstellt. Die austretende Person muss diese Bestätigung aufbewahren, um sicherzustellen, dass der Kirchenaustritt korrekt vermerkt wurde. Sie dient zudem als Beweis, falls es Unklarheiten oder Missverständnisse gibt.
Ende der Kirchensteuer
Mitglieder der drei Landeskirchen – römisch-katholisch, evangelisch-reformiert und christkatholisch – sind in der Schweiz kirchensteuerpflichtig. Diese Kirchen sind öffentlich-rechtlich anerkannt, im Gegensatz zu anderen Religionsgemeinschaften wie beispielsweise den Muslimen, die keine Kirchensteuer zahlen müssen.
Jedes Jahr wird ein bestimmter Betrag an Kirchensteuern erhoben. Sobald der offizielle Kirchenaustritt bei der Kirchgemeinde erfolgt ist, entfällt diese Steuerpflicht. In vielen Kantonen ist der Kirchenaustritt steuerlich ab dem Datum des Austritts wirksam. Es gibt jedoch einige Kantone, wie Basel-Stadt, Baselland, Aargau und Thurgau, in denen die Kirchensteuer für das gesamte Jahr berechnet wird, unabhängig vom Zeitpunkt des Austritts.
Kantonale Unterschiede beim Kirchenaustritt
Es ist wichtig, die kantonalen Vorschriften zu beachten, da der Kirchenaustritt in der Schweiz nicht einheitlich geregelt ist. Oft genügt ein einfacher Austrittsbrief, der alle relevanten Angaben enthält, wobei dieser immer persönlich unterschrieben sein muss. Ein Einschreiben ist zwar nicht obligatorisch, jedoch sinnvoll, um den Erhalt des Austrittsbriefes nachweisen zu können.
Die Bearbeitung des Kirchenaustritts durch die Kirchgemeinde kann mehrere Wochen dauern. In den meisten Kantonen gibt es kein vorgeschriebenes Formular für den Austritt, und in der Regel ist auch keine beglaubigte Unterschrift erforderlich. Sollte eine beglaubigte Unterschrift verlangt werden, ist diese bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Dieser zusätzliche Aufwand verursacht zwar Kosten, ist aber zwingend notwendig, wenn es von der Kirchgemeinde verlangt wird.
Anteil der Kirchenaustritte in der Schweiz
In den letzten Jahren ist die Zahl der Kirchenaustritte in der Schweiz stark angestiegen. Jährlich treten etwa 1 bis 2 Prozent der Mitglieder aus der Kirche aus. Besonders viele Austritte werden in den Kantonen Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Bern verzeichnet. Aber auch in den Kantonen Luzern, St. Gallen und Zürich ist ein erheblicher Anstieg festzustellen.
Diskussionen in den Medien, insbesondere rund um Missbrauchsvorwürfe, haben zu diesem Anstieg beigetragen. Obwohl sich die Vorwürfe hauptsächlich auf die römisch-katholische Kirche beziehen, sind die Austrittszahlen sowohl bei der römisch-katholischen als auch bei der evangelisch-reformierten Kirche nahezu gleich hoch.
Welche Vorteile bietet die kostenpflichtige Kirchenaustritts-Dienstleistung?
Die Dienstleistung von Austritt.ch bietet eine einfache und verlässliche Unterstützung beim Austritt aus der Kirche und der Beendigung der Kirchensteuerpflicht. Die von fertig erstellte Austrittserklärung enthält alle notwendigen Angaben sowie die korrekte Adressierung der zuständigen Kirchgemeinde, inklusive einer Anleitung zum Ablauf des Kirchenaustritts.
Wie viel kostet die amtliche Beglaubigung für den Kirchenaustritt?
Die amtliche Beglaubigung der Unterschrift wird von der Gemeindeverwaltung vorgenommen. Die Gebühren hängen von der jeweiligen Gemeinde ab und betragen etwa 15 bis 30 Franken.
Welche Angaben müssen im Austrittsbrief enthalten sein?
Der Austrittsbrief sollte mindestens den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse enthalten sowie die Erklärung, dass man aus der evangelisch-reformierten beziehungsweise römisch-katholischen Kirche austreten will. Die internen Vorgaben der Kirchgemeinde sehen in der Regel eine Kontaktaufnahme mit der austretenden Person vor, weshalb man dies am besten im Voraus in der Austrittserklärung ablehnt.
Hat der Kirchenaustritt rückwirkenden Einfluss auf die Taufe?
Nein, der Kirchenaustritt ändert nichts am Fortbestand der Taufe. Die christlichen Kirchen betrachten die Taufe als ein unauslöschliches Sakrament. Daher bleibt die Taufe auch nach dem Austritt gültig, sei es für einen späteren Wiedereintritt in die Kirche. Die römisch-katholische und die reformierte Kirche anerkennen gegenseitig die Taufe bei einem Konfessionswechsel.
Was passiert nach dem Kirchenaustritt mit der Kirchensteuerpflicht?
Nach dem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuerpflicht. In den meisten Kantonen wird diese ab dem Datum des Austritts wirksam. In einigen Kantonen, wie Basel-Stadt und Aargau, wird die Steuer für das gesamte Jahr berechnet, unabhängig vom Austrittsdatum. Massgebend ist der Wohnkanton am Ende des Kalenderjahres.
Was ist wenn die Kirchgemeinde keine Bestätigung des Austritts sendet?
Am besten bereits im Austrittsschreiben bereits ausdrücklich eine Bestätigung verlangen. Falls die Kirchgemeinde keine Austrittsbestätigung sendet, dann sollte man nachfragen. Diese Bestätigung dient als Nachweis, dass der Austritt ordnungsgemäss erklärt wurde, und kann wichtig sein, falls es zu Missverständnissen oder Unklarheiten kommt.